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Machen Sie Ihren Waffenführerschein bei uns

Der Waffenführerschein

Für die Beantragung der Waffenbesitzkarte (ab 25 Jahren) benötigen Sie den Waffenführerschein und ein Waffenpsychologisches Gutachten. Der Waffenführerschein bescheinigt Ihnen in Österreich, dass Sie im sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen geschult sind. 

Alle Informationen zur Beantragung der Waffenbesitzkarte  

Nach der Ausstellung einer Waffenbesitzkarte durch die Behörde, erfordert es eine Auffrischung des Waffenführerscheins nach 5 Jahren. Für Zivildienstleistende ist die Beantragung einer WBK erst nach 15 Jahren möglich.

Weitere Informationen zum österreichischen Waffengesetz haben wir in einer Schulungsunterlage für Sie zusammengestellt und kostenlos für Sie zum Download bereit gestellt. 

Waffenrecht 


Psychologisches Gutachten

Beim Waffenpsychologischen Gutachten wird durch einen geschulten Psychologen untersucht, ob die waffenrechtliche Verlässlichkeit gegeben ist. Ein positives psychologisches Gutachten ist die Voraussetzung zur Erlangung eines waffenrechtlichen Dokuments. Dieses sollte bei der Antragsstellung zur Waffenbesitzkarte gemeinsam mit dem Waffenführerschein bei der Behörde abgegeben werden. Die Gültigkeitsdauer des Gutachtens beträgt 6 Monate. 

Bitte beachten Sie, dass Sie seit 01. November 2025 VOR dem Termin zum Waffenführerschein bei Ihrer Wohnsitzbehörde die Waffenbesitzkarte beantragen müssen.  



Informationen

Kosten

Neuausstellung 65 Euro

Wiederholung/Auffrischung 55 Euro

Wir bieten Ihnen natürlich eine Leihwaffe an. Bei Wiederholung können Sie auch Ihre eigene Waffe mitbringen. Denken Sie bitte beim Transport der Waffen an die rechtlichen Bestimmungen (im versperrten Behältnis und ungeladen!). Bei Wiederholung bringen Sie bitte Ihren Waffenführerschein mit.

Termine 

17. Juni 2026, 01. Juli 2026, 15. Juli 2026, 05. August 2026


Beginn: ca. 8:30 Uhr
Dauer: ca. 30 min.
Ort
Landeshauptschießstand Salzburg
Rechte Saalachzeile 52
5020 Salzburg


Inkludiert

  • Leihwaffe
  • Munition
  • Schulungsunterlagen


ACHTUNG!

Ab dem 28. April 2026 tritt die Waffengesetznovell vollständig in Kraft. 

Seit 01.11.2025 gelten neue Anforderungen bei WBK/WP-Anträgen:

Zuerst müssen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde (BH/LPD) einen Antrag auf Ausstellung einer WBK/WP stellen.
Zur Beantragung ist Folgendes mitzubringen:

  • Kosten: 110,00 Euro zuzüglich 6,00 Euro je Beilage
  • Aktuelles Passfoto
  • Lichtbildausweis (Kopie)
  • Waffenführerschein (Kopie); dieser kann auch nach der Gutachtenerstellung nachgereicht werden
  • Männliche Antragsteller mit österreichischer Staatsbürgerschaft zusätzlich:
  • Nachweis über notwendige Eignung zum Präsenz- oder Ausbildungsdienst oder
  • Nachweis über geleisteten Wehr- oder Zivildienst



Buchung Waffenführerschein Salzburg

Waffenführerschein in Mondsee

In unserer Filiale in Mondsee bieten wir auf Anfrage die Möglichkeit die Wiederholung bzw. Verlängerung des Waffenführerschein zu machen. 

Weitere Details bitte mit der Filiale Mondsee vereinbaren: 06232 27661







Noch Fragen? 

Mein Name ist Renate Kellerer und ich bin gerne für Sie da! 

Sie erreichen mich telefonisch Montags - Freitags von 10-14 Uhr unter +43 664 4136 416 oder unter renate@sodia-akademie.at